Pressemitteilung der Stiftung Bayerische Gedenkstätten 27/2021
MÜNCHEN, 16. Dezember 2021 – Der Gedenktag an den Völkermord, der an den Sinti und Roma begangen wurde, findet dieses Jahr in Deutschland am 19. Dezember statt. Vor 79 Jahren, am 16. Dezember 1942, wurde der berüchtigte „Auschwitz-Erlass“ unterzeichnet. Er ordnete die Deportation von Sinti und Roma an, mit dem Ziel, sie als Minderheit komplett zu vernichten. „Sinti und Roma haben damals Furchtbares erleiden müssen“, erinnert Karl Freller, Direktor Stiftung Bayerische Gedenkstätten, und mahnt: “viel zu lang hat es gedauert, bis dieses Leid staatlich und gesellschaftlich anerkannt wurde. Doch auch heute noch erfahren Sinti und Roma nachweislich Ausgrenzung. Das darf nicht so bleiben!“
Während des Nationalsozialismus wurden Sinti und Roma ausgebürgert und enteignet, sie wurden deportiert und durch Zwangsarbeit ausgebeutet und mehrere Hunderttausend von ihnen wurde im besetzten Europa ermordet. Auch in den beiden Konzentrationslagern Dachau und Flossenbürg in Bayern waren jeweils hunderte Sinti und Roma inhaftiert; in den Flossenbürg-Außenlagern Wolkenburg und Zwodau mussten sie schwere Zwangsarbeit für Rüstungsfirmen leisten. Eine finanzielle Wiedergutmachung nach 1945 gab es kaum.
Die Situation von Sinti und Roma heute – in Bayern und Deutschland
Der Freistaat Bayern hat bereits im Jahr 2018 mit dem Landesverband Bayern der Deutschen Sinti und Roma einen Vertrag abgeschlossen, in dem es seine politisch-historischen Verantwortung auf eine rechtlich verbindliche Grundlage gestellt hat. „In Erinnerung an den nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma erkannte der Freistaat eine besondere Verpflichtung zum Schutz dieser Minderheit“, so Stiftungsdirektor Freller, der auch 1. Vizepräsident des Bayerischen Landtags ist. Gemeinsames Ziel ist es seither, der Diskriminierung auf allen Gebieten des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens entgegenzuwirken und das friedvolle Zusammenleben unter Achtung der ethnischen, kulturellen und sprachlichen Identität der nationalen Minderheit zu fördern.
Die Realität der Sinti und Roma im gesamten Bundesgebiet sieht derweil anders aus: Auch heute leben sie in Deutschland mit Ausgrenzung und Vorurteilen. Eine im Sommer 2021 erschienene Untersuchung mit dem Titel „Perspektivwechsel – Nachholende Gerechtigkeit – Partizipation“ zeigt ein erschreckendes Ausmaß an Diskriminierung und kommt zu dem Ergebnis, „dass Antiziganismus“ - so der Fachbegriff für Feindlichkeit gegen Sinti und Roma – „heute ein massives, gesamtgesellschaftliches Problem in Deutschland darstelle“. Der von der Unabhängigen Kommission Antiziganismus vorgelegte Bericht wurde von einem wissenschaftlichen Gremium verfasst und enthält zusätzlich die Ergebnisse von fünfzehn externen Gutachten und Studien. Der Bericht war zwei Jahre zuvor von der damaligen Regierungskoalition in Auftrag gegeben worden.
Erinnern für eine gemeinsame Zukunft
Der Verband Deutscher Sinti und Roma Landesverband Bayern e.V. begrüßt, dass dieser Bericht der Öffentlichkeit endlich vorliegt und unterstützt dessen Handlungsempfehlungen. Die Kommission fordert als Konsequenz der Untersuchungsergebnisse eine Gesamtstrategie gegen die Anfeindungen und konkrete Maßnahmen zu den verschiedenen Lebensbereichen, in denen Ausgrenzung, Benachteiligung und Stereotypisierung nachgewiesen werden konnten. „Keine Ausgrenzung von Sinti und Roma!“, fordert denn auch Karl Freller. „Wer Schicksale von Sinti- und Roma-Familien aus der Zeit des Nationalsozialismus kennt, weiß um unsere heutige Verantwortung um ihren Schutz.“
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