Stiftungsdirektor Karl Freller: „Vom Menschenhass zum Völkermord ist nur ein kurzer Weg!“
Seit der Antike kam es weltweit bis in die jüngste Vergangenheit immer wieder zu Genoziden. Am 9. Dezember 1948 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen die „Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord“. Entsprechend der Konvention, die 1951 in Kraft trat, ist Völkermord - ob im Frieden oder im Krieg begangen - ein Verbrechen gemäß internationalem Recht. Die Konvention entstand unter dem starken Eindruck von Naziverbrechen und dem Holocaust und wurde mit dem Ziel erlassen, Prinzipien der Gleichheit und der Menschenwürde zu verteidigen sowie Genozide in Zukunft zu verhindern.
Damit signalisierte sie auch das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft für ein „Nie wieder!“, einer Forderung, der sich speziell die KZ-Gedenkstätten als Erinnerungs- und Mahnorte verschrieben haben. Die KZ-Gedenkstätte Dachau beispielsweise bot dieses Jahr dazu einen gut besuchten Online-Vortrag an. Um während der pandemiebedingten Schließungen oder Zugangseinschränkungen weiterhin auf breiter Basis eine Teilhabe zu ermöglichen, entwickelten die KZ-Gedenkstätten zahlreiche neue Online-Formate und stellten Veranstaltungen im live-Stream zur Verfügung. Betagte Zeitzeugen waren bereit, Online-Vorträge und Diskussionen mit Schulen wahrzunehmen, um weiterhin der Jugend vor Augen zu führen, in welch kurzer Zeit es unter der nationalsozialistischen Diktatur zum Völkermord kommen konnte; dass der Einzelne einen Unterschied machen kann und jeder gefragt ist bei dessen Prävention.
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