Für die Gruppe „Kultur und Medien“ der Koalitionsverhandlungen: Handreichung der Stiftung Bayerische Gedenkstätten

MÜNCHEN, 19. März 2025 – Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten hat im Namen der beiden KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg eine Handreichung für die Chefverhandler der Arbeitsgruppe „Kultur und Medien“ im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD erarbeitet, die im Folgenden veröffentlicht wird: Die Ära der Zeitzeugen der nationalsozialistischen Massen- und Menschheitsverbrechen geht unübersehbar zu Ende. Als (bauliche) Zeugen dieser Verbrechen werden die Orte, an denen sie begangen wurden, noch wichtiger als sie es in den letzten 80 Jahren schon waren. Sie tragen die Spuren dieser Verbrechen in sich. Sie sind historische Tatorte und Beweise dieser Verbrechen. Zugleich sind sie Friedhöfe, internationale Gedenkorte und intergenerationelle Familienorte. Als solche haben sie seit 80 Jahren eine sich zwar verändernde, aber ungebrochene Bedeutung. Diese nimmt durch das Verschwinden der Zeitzeugen selbst weiter zu.

Als solches zählen die ehemaligen Lager zum materiellen kulturellen Erbe dieses Landes. Dieses materielle Kulturerbe ist in höchstem Maße vom Verfall bedroht. Die Zeugen und Beweise der Menschheitsverbrechen drohen zu verschwinden. Diese(s) zu erhalten, zählt unserer Einschätzung nach zu den vordringlichen Aufgaben der Kulturpolitik der Länder und des Bundes. Die bislang zur Verfügung stehenden Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um den dramatischen Verfall zu stoppen. Im Rahmen gegenwärtiger Förderstrukturen ist dies auch nicht möglich, weder strukturell noch finanziell. Daher wäre ein von Ländern und Bund getragenes Sonderinvestitionsprogramm anzustreben/ zu fordern, das den Erhalt des materiellen Kulturerbes perspektivisch langfristig sicherstellt.

Historische Verbrechensorte als demokratische und demokratisierende Orte

An vielen dieser Verbrechensorten sind in den letzten Jahrzehnten arbeitende Institutionen mit multiplen Funktionen und Aufgaben entstanden. Sie dokumentieren die Verbrechen baulich, museologisch, archivarisch und wissenschaftlich. Sie leisten humanitäre Aufgaben in Bezug auf Schicksalsklärungen und Betreuung von Angehörigen. Sie sind Museen, Archive, Forschungsstätten, Begegnungs-, Lern- und Bildungsorte.

In diesen Funktionen werden die historischen Orte bundesweit jährlich von mehreren Millionen Menschen aus der ganzen Welt besucht. Besucheraufkommen, -interesse und institutionelle Aufgaben ähneln jenen anderer großer Museen. In diesen Funktionen spiegeln sich seit Jahrzehnten auch die sozialen und soziologischen Veränderungen unterschiedlicher Gesellschaften wider. Historische Verbrechensorte sind Seismographen gesellschaftlicher Zustände.

Auf der Basis dieses Befunds greift der funktionale Begriff der Gedenkstätten heute zu kurz. Sie sind sowohl demokratische als auch demokratisierende Orte. In diesem Bewusstsein leisten die Institutionen an diesen historischen Verbrechensorten nicht nur geschichtliche Aufklärung und historisch-politische Bildung. Sie selbst sind reflexive und höchst professionelle Institutionen, die einen elementaren Beitrag zum demokratischen Fundament einer stets im Wandel befindlichen Gesellschaft leisten.

Diese Orte und Institutionen in ihrer grundlegenden historischen und gegenwärtigen Bedeutung zu sichern und für die Zukunft zu stärken bedarf konzertierter institutioneller Absicherung, Förderung und Weiterentwicklung. Gleichzeitig müssen durch beispielhafte Projektförderungen - auch experimentelle - Zukunftsperspektiven eröffnet werden.

Schlussbemerkung

Historische Verbrechensorte und die dort befindlichen Institutionen verfügen, verglichen mit anderen öffentlichen Einrichtungen, über eine unvergleichbar hohe Kredibilität. Dies belegen zahlreiche Studien unterschiedlichster Institute. Diese extrem hohe Glaubwürdigkeit ist für eine in dynamischem Wandel begriffene Gesellschaft von herausragendem Wert. Historische Verbrechensorte nicht nur als rückwärtsgewandte Gedenkstätten, sondern als innovative demokratische und demokratisierende Orte zu begreifen, zu unterstützen, zu fördern und auszubauen ist eine zentrale kulturpolitische Aufgabe des Bundes und der Länder.