Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten

Seit ihrer Gründung am 1. Januar 2003 trägt die Stiftung Bayerische Gedenkstätten die Verantwortung für die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg.

Zuvor war der Freistaat selbst bzw. die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen für diese beiden bedeutenden Gedenkorte in Bayern zuständig. 

Ausgangspunkt für die Stiftungsgründung war die Grundannahme, dass die Erinnerung an das nationalsozialistische Unrecht nicht allein als staatlicher Auftrag zu verstehen ist. Sie ist vielmehr eine Aufgabe, die sich der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit stellt. 

Die Gedenkstättenstiftung ist grundsätzlich als eine Stiftung öffentlichen Rechts konzipiert.

 

 Vier schwarz weiß Bilder von links nach rechts, die für die vier Aufgabenbereiche der Stiftung stehen: KZ-Außenlager,  KZ-Gedenkstätte Dachau und Flossenbürg und KZ Friedhöfe

 

 


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