Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten
Seit ihrer Gründung am 1. Januar 2003 trägt die Stiftung Bayerische
Gedenkstätten die Verantwortung für die KZ-Gedenkstätten Dachau und
Flossenbürg. Zuvor war der Freistaat selbst bzw. die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen für diese beiden bedeutenden Gedenkorte in Bayern zuständig.
Ausgangspunkt für die Stiftungsgründung war die Grundannahme, dass die Erinnerung an das nationalsozialistische Unrecht nicht allein als staatlicher Auftrag zu verstehen ist. Sie ist vielmehr eine Aufgabe, die sich der
Gesellschaft in ihrer Gesamtheit stellt. Die Gedenkstättenstiftung ist grundsätzlich als eine Stiftung öffentlichen Rechts konzipiert.






