Organe mit Funktionsträgern
Die Arbeit der Stiftung Bayerische Gedenkstätten wird von drei Gremien begleitet. Deren Zusammensetzung spiegelt die Bandbreite engagierter Institutionen und Verbände Bayerns, die sich der Gedenkstättenarbeit verpflichtet fühlen.
Stiftung Bayerische Gedenkstätten | Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus dreizehn Mitgliedern aus verschiedenen Bereichen der Landes- und Kommunalpolitik, sowie aus Kirchen- und Opfergruppenvertretungen, wie dem Comité International de Dachau.
Er beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung und hat daher weit reichende Befugnisse in Haushalts- und Personalangelegenheiten. Der Vorsitzenden des Stiftungsrates obliegt die Dienstaufsicht über den Stiftungsdirektor. Das Kultusministerium ist die Aufsichtsbehörde über die Stiftung Bayerische Gedenkstätten. Die Stiftungsratsvorsitzende ist die Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus, Anna Stolz.
Stiftung Bayerische Gedenkstätten | Stiftungsdirektor
Der Stiftungsdirektor leitet ehrenamtlich die Stiftung, vertritt sie nach außen und führt die laufenden Geschäfte in Kooperation mit den Gedenkstättenleitern.
Die kommissarische Leitung nach Gründung der Stiftung lag anfangs bei dem ehemaligen Direktor der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, Dr. Peter März. Als ehrenamtlicher Gründungsdirektor folgte Professor Dr. Andreas Heldrich, Rektor em. der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) von März 2004 bis Oktober 2007.
Nachfolger des verstorbenen Prof. Heldrich ist seit Dezember 2007, I. Vizepräsident des Bayerischen Landtags a.D., Karl Freller.
Stiftung Bayerische Gedenkstätten | Kuratorium
Das Kuratorium hat beratende Funktion und wirkt an allen wichtigen Entscheidungen mit.
Es besteht aus bis zu fünfzehn vom Stiftungsrat für die Dauer von vier Jahren berufenen Persönlichkeiten aus Überlebendenvertretungen und gesellschaftlichen Organisationen.
Stiftung Bayerische Gedenkstätten | Wissenschaftlicher Beirat
Der Wissenschaftliche Beirat ist ein Kreis von bis zu sieben nationalen und internationalen Sachverständigen. Er steht der Stiftung mit Empfehlungen und Gutachten beratend zur Seite. Seine Mitglieder werden vom Stiftungsrat auf vier Jahre berufen.
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